Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen
Für die Nutzung der Software LiveClipper und den Erwerb von Lizenzen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software „LiveClipper“ (nachfolgend „Software“) von Lukas Jaros, Filmerei, [Straße], [PLZ] Schwetzingen (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Der Kauf einer Lizenz erfolgt über den Wiederverkäufer Paddle.com Market Limited, London („Paddle“). Vertragspartner für den Kauf, die Zahlung, die Rechnungsstellung und Rückerstattungen ist Paddle; es gelten ergänzend die Käuferbedingungen von Paddle (paddle.com/legal/checkout-buyer-terms). Der Anbieter räumt dir das Nutzungsrecht an der Software ein und erbringt Support und Updates nach diesen Bedingungen.
(3) Die Software richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) LiveClipper ist eine Desktop-Anwendung für Windows und macOS, die Livestreams und Aufzeichnungen auf auffällige Momente analysiert, daraus Videoclips im Hochformat erstellt, Untertitel erzeugt, Begleittexte vorschlägt und freigegebene Clips über einen vom Nutzer verbundenen Drittdienst auf Social-Media-Plattformen überträgt.
(2) Der jeweilige Funktionsumfang, insbesondere die Anzahl überwachbarer Kanäle, Clips pro Abrechnungszeitraum und Rechner pro Lizenz, ergibt sich aus der gewählten Lizenzstufe auf der Seite Preise zum Zeitpunkt des Kaufs.
(3) Die Software läuft auf dem Rechner des Nutzers. Der Anbieter stellt einen Lizenz- und Updateserver bereit. Für die Nutzung sind eine Internetverbindung, ein Twitch-Zugang sowie für den Upload ein eigenes Konto bei einem unterstützten Upload-Dienst erforderlich; für den Modus „Claude API“ ein eigener API-Schlüssel. Diese Drittleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags und können gesondert kostenpflichtig sein.
(4) Die automatische Erkennung arbeitet heuristisch. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Trefferquote, keine bestimmte Anzahl erkannter Momente und keinen bestimmten Erfolg auf Social-Media-Plattformen.
§ 3 Vertragsschluss, Lizenzschlüssel
(1) Der Vertrag über die Nutzung kommt mit Abschluss des Kaufvorgangs bei Paddle zustande. Der Nutzer erhält anschließend einen persönlichen Lizenzschlüssel per E-Mail.
(2) Der Lizenzschlüssel ist auf die in der Lizenzstufe genannte Anzahl Rechner beschränkt. Eine Übertragung auf einen anderen Rechner ist über die App möglich; die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist untersagt.
(3) Teilnehmer der Early-Access-Phase erhalten einen zeitlich begrenzten Lizenzschlüssel ohne Entgelt. Der Anbieter kann Early-Access-Lizenzen jederzeit beenden; ein Anspruch auf eine kostenlose Lizenz besteht nicht.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Nutzer erhält für die Laufzeit des Abonnements ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Software auf der lizenzierten Anzahl Rechner zu installieren und für eigene Zwecke, auch gewerblich, zu nutzen.
(2) Nicht gestattet sind: Umgehung oder Manipulation der Lizenzprüfung; Dekompilieren oder Rückentwickeln über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinaus (§ 69e UrhG); Vermietung, Verleih oder Weiterverkauf des Lizenzschlüssels; Entfernen von Schutz- oder Hinweisvermerken.
(3) Mit der Software erstellte Clips gehören dem Nutzer, soweit er die Rechte am zugrundeliegenden Material hat. Der Anbieter beansprucht keine Rechte an den Inhalten des Nutzers.
§ 5 Pflichten des Nutzers, Inhalte Dritter
(1) Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er mit der Software erstellt und veröffentlicht. Er stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte an den verarbeiteten Streams und Aufzeichnungen besitzt oder die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber (insbesondere der Streamer) eingeholt hat, und beachtet die Nutzungsbedingungen von Twitch, TikTok, YouTube, Instagram und des gewählten Upload-Dienstes.
(2) Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Nutzer entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Nutzer hat die Verletzung nicht zu vertreten.
(3) Der Nutzer hat Zugangsdaten und Lizenzschlüssel vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
§ 6 Preise, Zahlung, Laufzeit, Kündigung
(1) Die Preise ergeben sich aus der Preisseite zum Zeitpunkt des Kaufs und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt durch Paddle.
(2) Das Abonnement läuft einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn es nicht vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit über die von Paddle bereitgestellte Verwaltungsseite (Link in der Rechnungs-E-Mail) oder in der App möglich und wirkt zum Ende des bezahlten Zeitraums.
(3) Bei Zahlungsverzug oder Rückbuchung kann der Lizenzschlüssel bis zum Ausgleich gesperrt werden.
(4) Early-Access-Teilnehmern, die innerhalb der kommunizierten Frist in ein bezahltes Abonnement wechseln, wird der zu diesem Zeitpunkt gültige Early-Access-Preis für die Dauer des ununterbrochenen Abonnements garantiert.
(5) Preisänderungen für laufende Abonnements kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an. Der Nutzer kann bis zum Wirksamwerden kündigen; andernfalls gilt der neue Preis ab der nächsten Verlängerung.
§ 7 Updates, Verfügbarkeit, Support
(1) Während der Laufzeit stellt der Anbieter Updates bereit, die Fehler beheben, die Sicherheit verbessern oder Funktionen ändern. Updates werden signiert ausgeliefert. Der Anbieter kann Funktionen anpassen, soweit der vertragliche Kern der Software erhalten bleibt; für Verbraucher gilt § 327f BGB.
(2) Lizenz- und Updateserver werden mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel betrieben. Die Software funktioniert bei kurzfristiger Nichterreichbarkeit des Lizenzservers für eine Karenzzeit weiter.
(3) Support erfolgt per E-Mail in deutscher und englischer Sprache an Werktagen. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht geschuldet.
(4) Änderungen bei Drittdiensten (Twitch, Social-Media-Plattformen, Upload-Dienste, KI-Anbieter) können die Funktion der Software beeinträchtigen. Der Anbieter bemüht sich um zeitnahe Anpassung, schuldet jedoch keine dauerhafte Kompatibilität mit Drittdiensten.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) für Verbraucher und die allgemeinen Gewährleistungsregeln für Unternehmer.
(2) Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungsfrist auf zwölf Monate verkürzt; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen, Reichweitenverluste oder sonstige Maßnahmen von Social-Media-Plattformen oder Twitch, die auf die Nutzung der Software oder auf die veröffentlichten Inhalte zurückgehen, sowie nicht für Datenverlust, soweit der Nutzer keine angemessenen Sicherungen vorgenommen hat.
§ 10 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Nutzer dem Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt und sein Wissen vom Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Rückerstattungen wickelt Paddle ab.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Gegebenheiten erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann der Anbieter das Abonnement zum Ende der laufenden Periode kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.